Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen der Besteller können wir nicht anerkennen, auch dann nicht, wenn von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Preise verstehen sich in EURO, ausschließlich gesetzl. MwSt., ab Werk, außer Verpackung. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Preise sind freibleibend. Preisänderungen behalten wir uns vor.

3. Ausführungen, Maße und Gewichte sowie Abbildungen und technische Daten sind, soweit nicht ausdrücklich bestätigt, annähernd und unverbindlich. Modelländerungen sowie Änderung im Fabrikationsprogramm behalten wir uns vor. Alle Änderungen können ohne besondere Anzeige vorgenommen werden. Unsere Katalogausgabe steht unter urheberrechtlichen Schutz. Nachdruck auch auszugsweise nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung in schriftlicher Form gestattet.

4. Packnormen:
Verschiedene Artikel werden in Normal-Verpackung mit festgelegter Stückzahl geliefert. Wir behalten uns vor, hiervon abweichende Bestellmengen in der nächsthöheren oder niedrigeren Packnorm zu liefern.

5. Lieferung:
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsannahme, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferzeit gilt mit Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
Teillieferung: Im Interesse prompter Belieferung sind wir berechtigt, etwa fehlende Größen zurückzulassen und Teilmengen auszuliefern. Der Käufer darf Teilmengen nicht zurückweisen; eine jede Lieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
Nachlieferung: Artikel, die beim Empfang der Bestellung nicht gelagert sind oder nicht kurzfristig geliefert werden können, behalten wir bis zur nächsten Liefermöglichkeit in Auftrag.

6. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Katastrophen, Betriebsstörungen und Materialmangel entbinden uns für die Dauer der Störung von der vorgesehenen Lieferzeit.

7. Versand und Gefahrenübergang:
Mit der Übergabe an den Spediteur oder an den Frachtführer, spätestens mit Verlassen der Werke, geht die Gefahr auf den Käufer über. Versandweg, Beförderungs- und Verpackungsmittel sind, sofern nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben worden sind, nach unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung überlassen.

8. Eigentumsvorbehalt
Für die von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern, wenn dieser nicht gegen Barzahlung erfolgt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, soweit dadurch der Produktionsablauf im Betrieb des Käufers nicht nachteilig gestört wird.

9. Mängelrüge und Gewährleistung:
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt: Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel – bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften – zu untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss uns bei offensichtlichen Mängeln binnen 10 Tagen, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Waren, die nachweislich infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang, wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Haben wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Besteller ein Rücktrittsrecht. Für Schäden, die aus nachfolgenden, von uns nicht zu vertretenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
Wir haften ferner nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Abnehmers oder Dritter.

10. Erfüllungs- u. Gerichtsstand ist für alle gegenseitigen Ansprüche Krefeld.